{"id":83739,"date":"2024-03-08T14:03:03","date_gmt":"2024-03-08T12:03:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.azconni.de\/?p=83739"},"modified":"2024-03-08T14:03:04","modified_gmt":"2024-03-08T12:03:04","slug":"gericht-beschliesst-kinderladen-bleibt-vorrerst-offen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.azconni.de\/fr\/gericht-beschliesst-kinderladen-bleibt-vorrerst-offen\/","title":{"rendered":"Gericht beschlie\u00dft: Kinderladen bleibt vorrerst offen!"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Pressemitteilung zum Gerichtsbeschluss vom 8. M\u00e4rz 2024<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Am 8. M\u00e4rz 2024 hat das Verwaltungsgericht Dresden (VG) \u00fcber den Eilantrag der\u00a0\u00a0Kita\u00a0Kinderladen Conni e.V. zur durch das Landesjugendamt Sachsen (LJA) angeordneten Schlie\u00dfung des gleichnamigen Kindergartens\u00a0\u00a0entschieden. Das VG Dresden entschied, dass der Bescheid des LJA vom 19. Dezember 2023 nicht vollstreckt werden und der Kinderladen weiter ge\u00f6ffnet bleiben darf.\u00a0Es wies die vom LJA vorgebrachten Anschuldigungen zur Unzuverl\u00e4ssigkeit und m\u00f6glichen linksextremen Bet\u00e4tigung des Vereins damit zun\u00e4chst zur\u00fcck. Die Entscheidung ist wichtig, denn sie bedeutet auch, dass das Gericht anerkennt, dass im Kindergarten keine Kindeswohlgef\u00e4hrdung stattfindet.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Martin Str\u00e4\u00dfer, der den Verein vor dem Verwaltungsgericht vertreten hat, ist sehr zufrieden mit der Entscheidung. &#8220;Das Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung nicht allein aus formalen Gr\u00fcnden angeordnet. Es hat vielmehr festgestellt, dass dem Conni e.V. keine Kindeswohlgef\u00e4hrdung vorgeworfen werden kann.&#8221; RA Str\u00e4\u00dfer ist Fachanwalt f\u00fcr Sozial- und Verwaltungsrecht.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDie letzten zwei Monate waren f\u00fcr alle beteiligten Eltern, Angestellten und Ehrenamtlichen im Verein eine \u00e4u\u00dferste Kraftprobe. Dass der Kinderladen nun offiziell weiter ge\u00f6ffnet sein darf ist nur folgerichtig. Das Landesjugendamt hatte nie eine fachliche Kritik an unserer p\u00e4dagogischen Arbeit vorgetragen. Diese Leerstelle in der Argumentation des Amtes hat nun auch das Gericht hervorgehoben&#8221;, sagt die Leiterin des Kinderladen Conni e.V.&nbsp;Anna U.&nbsp;Nachdem der Bescheid zum Entzug der Betriebserlaubnis des LJA im Dezember zugestellt worden war, befand sich der Verein in einer rechtlich unklaren Situation. Mit Billigung des LJA und des VG hatte der Kinderladen Conni aber weiterhin ge\u00f6ffnet. Der Verein mit 26 Kinderbetreuungspl\u00e4tzen ist nun rechtlich abgesichert, bis das Gericht im anstehenden Hauptsacheverfahren eine inhaltliche Entscheidung getroffen hat.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Das LJA hatte dem Tr\u00e4ger aufgrund eines aufgehobenen Betreuungsvertrags Kindeswohlgef\u00e4hrdung vorgeworfen und Bedingungen f\u00fcr den Weiterbetrieb gestellt. Zu diesem Vorwurf und den Konsequenzen f\u00fcr ein m\u00f6gliches Hauptsacheverfahren \u00e4u\u00dferte sich das Gericht nun wie folgt: \u201eIn Ermangelung einer konkreten Kindeswohlgef\u00e4hrdung der derzeit im Kinderladen des Antragstellers betreuten Kinder wiegt das \u00f6ffentliche Interesse nicht schwer. Demgegen\u00fcber \u00fcberwiegen sowohl die Nachteile f\u00fcr den Antragsteller, der mehrere Erzieherinnen und Erzieher entlassen m\u00fcsste, als auch f\u00fcr die betroffenen Kinder, die aus der ihnen vertrauten Umgebung herausgerissen w\u00fcrden.&#8221;&nbsp;Der Vorstand des Vereins Conni e.V.&nbsp;kommentiert dies folgenderma\u00dfen: \u201eDas Gericht hat sich zu den Bedingungen des LJA f\u00fcr einen Weiterbetrieb klar ge\u00e4u\u00dfert.&nbsp;Wir stehen einer schnellen Kl\u00e4rung des Konfliktes mit dem Amt weiterhin offen gegen\u00fcber.&#8221;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eAuch zur uns vorgelegten Extremismusklausel&nbsp;hat sich das Gericht ge\u00e4u\u00dfert. Sie ist unbestimmt und der Verein ist nicht verpflichtet,&nbsp;etwaige Dokumente zu unterzeichnen. Wir m\u00f6chten nochmal betonen, dass der&nbsp;darin verpackte Vorwurf, die Jugendarbeit im Haus&nbsp;arbeite&nbsp;letztendlich an einem Umsturz der Verfassung, uns vollkommen unverst\u00e4ndlich ist.&nbsp;Das LJA&nbsp;hintertreibt unsere politische Unabh\u00e4ngigkeit massiv. Staatliche F\u00f6rderung, das wurde in der Vergangenheit bereits gerichtlich beschieden, ist nicht an solche Bekenntniszw\u00e4nge gekn\u00fcpft und sollte das auch in Zukunft nicht sein\u201c, kommentiert die Sprecherin Leo Samt vom Alternativen Zentrum Conni.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf dem Gel\u00e4nde Rudolf-Leonhard Stra\u00dfe 39 finden r\u00e4umlich getrennt von der Kinderbetreuung auch Veranstaltungen mit antifaschistischen und linken Gruppen statt. Diese werden von den Nutzer*innen basisdemokratisch selbstorganisiert und von staatlich gef\u00f6rderter Jugendarbeit begleitet.&nbsp;Diese Gruppen riefen bspw. zu Blockadeaktionen rund um den 13. Februar gegen die j\u00e4hrlichen Neonazi-Aufm\u00e4rsche auf und richten entsprechende Demotrainings im AZ Conni aus.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eAlle Angebote entstehen in enger Absprache mit den jugendlichen Nutzer*innen des Hauses und sie m\u00f6gen manchmal politisch unbequem sein. Als sozialp\u00e4dagogisches Angebot sind die Angestellten aber nicht der herrschenden Meinung,&nbsp;sondern ihren Schutzbefohlenen verpflichtet. F\u00fcr eine lebendige demokratische Gesellschaft sollte Kritik ein Muss sein.&nbsp;Wir sind froh, dass das Gericht&nbsp;auch unsere Ausf\u00fchrungen zur Problematik von Polizei und Jugendarbeit als nachvollziehbar bewertet. Insgesamt sind wir froh \u00fcber den getroffenen Beschluss.&nbsp;Alles andere h\u00e4tte 30 Jahre Kinderladen Conni unn\u00f6tig zerst\u00f6rt&#8221;,&nbsp;so nochmal die Sprecherin Leo Samt.&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pressemitteilung zum Gerichtsbeschluss vom 8. M\u00e4rz 2024 Am 8. 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