Gericht beschließt: Kinderladen bleibt vorrerst offen!
8. März 2024

Pressemitteilung zum Gerichtsbeschluss vom 8. März 2024

Am 8. März 2024 hat das Verwaltungsgericht Dresden (VG) über den Eilantrag der  Kita Kinderladen Conni e.V. zur durch das Landesjugendamt Sachsen (LJA) angeordneten Schließung des gleichnamigen Kindergartens  entschieden. Das VG Dresden entschied, dass der Bescheid des LJA vom 19. Dezember 2023 nicht vollstreckt werden und der Kinderladen weiter geöffnet bleiben darf. Es wies die vom LJA vorgebrachten Anschuldigungen zur Unzuverlässigkeit und möglichen linksextremen Betätigung des Vereins damit zunächst zurück. Die Entscheidung ist wichtig, denn sie bedeutet auch, dass das Gericht anerkennt, dass im Kindergarten keine Kindeswohlgefährdung stattfindet. 

Rechtsanwalt Martin Sträßer, der den Verein vor dem Verwaltungsgericht vertreten hat, ist sehr zufrieden mit der Entscheidung. „Das Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung nicht allein aus formalen Gründen angeordnet. Es hat vielmehr festgestellt, dass dem Conni e.V. keine Kindeswohlgefährdung vorgeworfen werden kann.“ RA Sträßer ist Fachanwalt für Sozial- und Verwaltungsrecht.

„Die letzten zwei Monate waren für alle beteiligten Eltern, Angestellten und Ehrenamtlichen im Verein eine äußerste Kraftprobe. Dass der Kinderladen nun offiziell weiter geöffnet sein darf ist nur folgerichtig. Das Landesjugendamt hatte nie eine fachliche Kritik an unserer pädagogischen Arbeit vorgetragen. Diese Leerstelle in der Argumentation des Amtes hat nun auch das Gericht hervorgehoben“, sagt die Leiterin des Kinderladen Conni e.V. Anna U. Nachdem der Bescheid zum Entzug der Betriebserlaubnis des LJA im Dezember zugestellt worden war, befand sich der Verein in einer rechtlich unklaren Situation. Mit Billigung des LJA und des VG hatte der Kinderladen Conni aber weiterhin geöffnet. Der Verein mit 26 Kinderbetreuungsplätzen ist nun rechtlich abgesichert, bis das Gericht im anstehenden Hauptsacheverfahren eine inhaltliche Entscheidung getroffen hat. 

Das LJA hatte dem Träger aufgrund eines aufgehobenen Betreuungsvertrags Kindeswohlgefährdung vorgeworfen und Bedingungen für den Weiterbetrieb gestellt. Zu diesem Vorwurf und den Konsequenzen für ein mögliches Hauptsacheverfahren äußerte sich das Gericht nun wie folgt: „In Ermangelung einer konkreten Kindeswohlgefährdung der derzeit im Kinderladen des Antragstellers betreuten Kinder wiegt das öffentliche Interesse nicht schwer. Demgegenüber überwiegen sowohl die Nachteile für den Antragsteller, der mehrere Erzieherinnen und Erzieher entlassen müsste, als auch für die betroffenen Kinder, die aus der ihnen vertrauten Umgebung herausgerissen würden.“ Der Vorstand des Vereins Conni e.V. kommentiert dies folgendermaßen: „Das Gericht hat sich zu den Bedingungen des LJA für einen Weiterbetrieb klar geäußert. Wir stehen einer schnellen Klärung des Konfliktes mit dem Amt weiterhin offen gegenüber.“ 

„Auch zur uns vorgelegten Extremismusklausel hat sich das Gericht geäußert. Sie ist unbestimmt und der Verein ist nicht verpflichtet, etwaige Dokumente zu unterzeichnen. Wir möchten nochmal betonen, dass der darin verpackte Vorwurf, die Jugendarbeit im Haus arbeite letztendlich an einem Umsturz der Verfassung, uns vollkommen unverständlich ist. Das LJA hintertreibt unsere politische Unabhängigkeit massiv. Staatliche Förderung, das wurde in der Vergangenheit bereits gerichtlich beschieden, ist nicht an solche Bekenntniszwänge geknüpft und sollte das auch in Zukunft nicht sein“, kommentiert die Sprecherin Leo Samt vom Alternativen Zentrum Conni.

Auf dem Gelände Rudolf-Leonhard Straße 39 finden räumlich getrennt von der Kinderbetreuung auch Veranstaltungen mit antifaschistischen und linken Gruppen statt. Diese werden von den Nutzer*innen basisdemokratisch selbstorganisiert und von staatlich geförderter Jugendarbeit begleitet. Diese Gruppen riefen bspw. zu Blockadeaktionen rund um den 13. Februar gegen die jährlichen Neonazi-Aufmärsche auf und richten entsprechende Demotrainings im AZ Conni aus.

„Alle Angebote entstehen in enger Absprache mit den jugendlichen Nutzer*innen des Hauses und sie mögen manchmal politisch unbequem sein. Als sozialpädagogisches Angebot sind die Angestellten aber nicht der herrschenden Meinung, sondern ihren Schutzbefohlenen verpflichtet. Für eine lebendige demokratische Gesellschaft sollte Kritik ein Muss sein. Wir sind froh, dass das Gericht auch unsere Ausführungen zur Problematik von Polizei und Jugendarbeit als nachvollziehbar bewertet. Insgesamt sind wir froh über den getroffenen Beschluss. Alles andere hätte 30 Jahre Kinderladen Conni unnötig zerstört“, so nochmal die Sprecherin Leo Samt.